Zivilgesellschaftliche Partizipation in der Republik Kongo
Zivilgesellschaftliche Organisationen in der Republik Kongo verfügen über keine politische Macht und sind schwach entwickelt (Bertelsmann Stiftung 2009: 2; Haden / Faltas 2004: 11). Eine Studie von Ngouémé (2003) gibt Einblicke in die eingeschränkte Handlungsfähigkeit dieser Akteursgruppe: Hier heißt es, dass in ländlichen Gegenden auf 10 NRO im Schnitt 3 Mobiltelefone kommen, 94 Prozent dieser Organisationen besitzen keinen Computer. Für die NRO, die in den Städten angesiedelt sind, liegt diese Zahl bei rund 60 Prozent (ebd.: 4). Oftmals verfügen die Organisationen nicht einmal über ein registriertes Büro, woraus sich entsprechende Organisationsprobleme ergeben. In der Regel erhalten zudem nur gut organisierte Organisationen Fonds von internationalen NRO (ebd. 2003: 6 f.).
Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Beteiligung
Die Zivilgesellschaft operiert in einem schwierigen Kontext des bislang noch immer konfliktbehafteten Umfelds (Republique du Congo 2004: 22 f.). Auch wenn die bürgerlichen Rechte in der Verfassung festgeschrieben sind, hat dies wenig Einfluss auf die tatsächlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Beteiligung. Jegliche kritische Äußerung gegen die Regierung kann Verfolgung nach sich ziehen (vgl. Bertelsmann Stiftung 2009: 21). Nichtregierungsorganisationen können somit nur solange frei agieren, solange sie sich nicht in staatliche Angelegenheiten einmischen (vgl. Freedom House 2010).
Partizipation an politischen Prozessen zur Armutsbekämpfung
Der PRS-Prozess der Republik Kongo – die durch drei Bürgerkriege bis 2003 schwer gezeichnet wurde – hat vergleichsweise spät begonnen. Erst im September 2004 legte die kongolesische Regierung ihr Interim-PRSP (I-PRSP) bei IWF und Weltbank vor (IMF / IDA 2004: 1). 2008 folgte das Full-PRSP.
Das Interim-PRSP basiert laut Regierung auf Ergebnissen partizipativer Konsultationen. Die internationale Vereinigung Publish What You Pay (PWYP) klagt die kongolesische Regierung allerdings an, unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen die Teilhabe am Prozess versagt zu haben, obgleich diese ihr Interesse zur Partizipation bekundet haben (Mounzeo / Parham / Roy 2004: 3).
Das Full-PRSP sei laut IWF- / Weltbank- und Regierungsangaben ebenfalls von ausgiebigen Konsultationen begleitet gewesen (IMF / IDA 2008: 1 / Republic of Congo 2008: 7ff.). In der Implementierung, dem Monitoring und der Evaluation der Strategie ist zivilgesellschaftliche Partizipation ebenfalls vorgesehen (ebd.: 111). Inwieweit dieser Plan in die Tat umgesetzt wurde, ist nicht bekannt.
Zivilgesellschaftliches Engagement zur transparenten Verwendung der Einnahmen aus der Ölförderung
Im Kongo stellen die Einnahmen aus der Ölförderung die wichtigste Einnahmequelle dar: 95 Prozent der Gewinne, 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 75 Prozent aller Steuereinnahmen stammen aus dem Ölgeschäft (Mounzéo, Mackosso 2005). Bisher haben diese Einnahmen jedoch nicht zur Entwicklung des Landes beigetragen, da ihre Verwendung jahrelang keinerlei Kontrolle unterlag.
Zivilgesellschaftliche Organisationen beginnen sich gegen diesen Zustand zu wehren. Die 2003 gegründete Publish What You Pay Coalition setzt sich für eine transparente und nachhaltige Verwendung der Öleinnahmen ein. In ihren Forderungen werden zivilgesellschaftliche Organisationen von Gebern unterstützt, die ebenfalls mehr Transparenz fordern (vgl. IMF / IDA 2008: 5).
Erste Erfolge können bereits verbucht werden: 2004 erfolgte der Beitritt Kongos zur internationalen Extractive Industries Transparency Initiative (EITI). Zudem werden mittlerweile einige die Ölförderung betreffende Informationen durch die Regierung veröffentlicht, die Öleinnahmen werden durch den Rechnungshof dokumentiert und ins nationale Budget aufgenommen.
Allerdings ist das Engagement nicht ungefährlich; immer wieder kommt es zur Verhaftung von Aktivisten (Global Witness 2006).
Zivilgesellschaftliche Beteiligung zu sozialer Gerechtigkeit
Die Pygmäen-Stämme im Kongo machen etwas weniger als zwei Prozent der Bevölkerung aus (Auswärtiges Amt 2010). Diese Volksgruppen leben in den Regenwäldern des Landes. Ihre traditionelle Lebensweise unterscheidet sich stark von der der Mehrheit der Kongolesen (OCDH 2004). Von diesen werden die Pygmäen immer noch nicht als vollwertige Menschen angesehen, was dazu führt, dass Pygmäen oftmals in Sklaven-ähnlichen Verhältnissen beschäftigt werden, ihnen Rechte nicht zugestanden und Verbrechen an ihnen (bspw. Vergewaltigungen) nicht verfolgt werden. NRO, wie das Congolese Observatory for Human Rights (Observatoire Congolais des Droits de l’Homme – OCDH) und die Assocation Defense des Droits des Peuples Autochtones (ADDPA), setzen sich für die bedrohten Rechte der Pygmäen ein.
Verantwortlich: Nina Schröder / Magdalene Pac
E-Mail: magdalene.pac@fh-duesseldorf.de
Stand: April 2011
© VENRO und Fachhochschule Düsseldorf
(Forschungsstelle Entwicklungspolitik, Leitung Prof. Dr. Walter Eberlei)
