Zivilgesellschaftliche Partizipation in Kongo DR (Demokratische Republik Kongo)
Die Reichweite staatlicher Institutionen in der Demokratischen Republik Kongo ist sehr begrenzt, so dass Nichtregierungsorganisationen (NRO) und gemeindebasierte Gruppen viele sich aus dem politischen Vakuum ergebende Aufgaben übernommen haben. Insbesondere in den schwierigen Zeiten des Konflikts haben sie für die Bevölkerung eine nicht zu unter-schätzende Rolle gespielt. Bislang ist es den jungen Organisationen, die durch die lange Periode der Diktatur und des bewaffneten Konfliktes in ihrer Organisationsfähigkeit und ihren Möglichkeiten zu effektiver Netzwerkarbeit eingeschränkt wurden, jedoch nicht gelungen, sich auch als zentrales Bindeglied zwischen Bürgern und Staat zu etablieren. Viele ehemalige Regierungsvertreter und Funktionäre sind stark in die NRO-Strukturen involviert – neben fehlenden Ressourcen ein weiterer Aspekt, der erklärt, warum zwischen einigen NRO und dem Staat ein sehr enges Verhältnis besteht, der für NRO aber auch die Gefahr birgt, von Staatsinteressen vereinnahmt zu werden (Morazán / Knocke 2005: 15).
Recht auf zivilgesellschaftliche Beteiligung
Wirksame Partizipation setzt die Zusicherung grundlegender Rechte und Sicherheiten voraus, dazu zählen unter anderem Meinungs-, Versammlungs- und allgemeine Vereinigungsfreiheit. Dass diese Freiheiten deutlich eingeschränkt sind, wird anhand der Ausführungen zur Menschenrechtssituation deutlich. 2009 verabschiedete das nationale Parlament ein Gesetz, dass sich auf den Status der parlamentarischen Opposition bezieht (Tull 2008: 242). Das Gesetz soll als Grundlage politischer Freiheiten (einschließlich Meinungsfreiheit und freiem Zugang zu Medien) dienen. Gleichwohl bestehen begründete Zweifel am Willen der Regierungskoalition sich dem Gesetz zu beugen.
Zivilgesellschaftliche Beteiligung an politischen Prozessen zur Armutsbekämpfung
In den Prozess zur Erarbeitung der ersten nationalen Armutsbekämpfungsstrategie (Poverty Reduction Strategy – PRS) wurden zivilgesellschaftliche VertreterInnen über ihre Repräsentanz im Rahmen des Technischen Komitees von Beginn an einbezogen. Zivilgesellschaftliche VertreterInnen sind zudem über das Armuts- und Ungleichheitsobservatorium in den PRS-Prozess eingebunden. Festzustellen ist, dass sich Partizipation im kongolesischen PRS-Prozess als ungewöhnlich abhängig von Initiativen zivilgesellschaftlicher Organisationen gezeigt hat – auch wenn der Prozess grundsätzlich von der Zentralregierung bestimmt wurde.
Zivilgesellschaftliche Beteiligung an Haushaltsprozessen
Sukzessive, wenn auch langsam, wächst das Bewusstsein für „high-level“-Korruption innerhalb der Bevölkerung (Bertelsmann Stiftung 2009: 18). Dementsprechend ist inzwischen auch die Anzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen gestiegen, die mit „budget-tracking issues“ befasst sind. Berichten zivilgesellschaftlicher Akteure zufolge, wird die Wirksamkeit ihrer Arbeit bisher jedoch durch das fehlende Bewusstsein vieler Parlamentarier für die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen im Budgetmonitoring minimiert (vgl. Smith 2009: 21).
Zivilgesellschaft im kongolesischen Konflikt
Seit Mitte der 1990er Jahre – dem Beginn der Kongokriege – wurden mehr als 200.000 Vergewaltigungen angezeigt; allein 2009 registrierten die Vereinten Nationen monatlich rund 400 Fälle (Medica Mondiale 2009). Die Täter stammen aus den Reihen der kongolesischen Armee, Milizen und Rebellengruppierungen. Die Opfer (i.d.R. Frauen und Kinder) werden häufig verschleppt, über Wochen missbraucht und schwer verletzt zurückgelassen. Frauenrechtsorganisation wie die Promotion et Appui aux Initiatives Féminines (PAIF) und Medica Mondiale engagieren sich, um den Betroffenen medizinische, wirtschaftliche, rechtliche und emotionale Unterstützung bereitzustellen.
Zivilgesellschaftliche VertreterInnen sind darüber hinaus in Friedensverhandlungen involviert.
Verantwortlich: Nina Schröder
E-Mail: nina.schroeder@fh-duesseldorf.de
Stand: November 2010
© VENRO und Fachhochschule Düsseldorf
(Forschungsstelle Entwicklungspolitik, Leitung Prof. Dr. Walter Eberlei)
