Zivilgesellschaftliche Partizipation in Lesotho
Der formale zivilgesellschaftliche Sektor in Lesotho ist klein und wenig einflussreich (Bertelsmann Stiftung 2009: 7). Der Grossteil zivilgesellschaftlicher Organisationen ist informal organisiert und nicht registriert (ebd.:21). Die Organisationen engagieren sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Armutsbekämpfung und HIV/Aids. Hier gelingt es den Organisationen Lücken in der Versorgung, die aus der mangelnden Kapazität des Staates entstehen, zu füllen (ebd.: 7). Einige wenige Organisationen arbeiten zu Menschenrechten und Governance-Themen (ebd.: 21).
Politische Partizipation zivilgesellschaftlicher Akteure ist nicht weit verbreitet. Hierzu fehlen den Organisationen nicht nur finanzielle Ressourcen sondern auch das benötigte Know-how (vgl. ebd.: 12).
Der größte Dachverband zivilgesellschaftlicher Organisationen ist das Lesotho Council of Non-governmental Organizations (LCN).
Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Beteiligung
Laut dem Bertelsmann Transformationsindex sind die Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Beteiligung nicht förderlich (Bertelsmann Stiftung 2009: 7): die Parteienlandschaft sei zersplittert und politische Prozesse würden durch die Regierungspartei dominiert. Das Parlament sei schwach und übe keine Kontrollfunktion aus. Dieses treffe auch auf alle anderen Institutionen (wie den Rechnungshof) zu. Generell gäbe es kaum Transparenz und die Regierung käme ihrer Rechenschaftspflicht nicht nach. Auf dieser Grundlage sei es zivilgesellschaftlichen Organisationen kaum möglich relevante Informationen zu erhalten, auf deren Basis die Regierung zur Verantwortung für ihr Handeln gezogen werden könnte.
Zivilgesellschaftliche Beteiligung an politischen Prozessen
Obwohl zivilgesellschaftliche Beteiligung an politischen Prozessen insgesamt gering ist, bilden der PRS-Prozess, die Formulierung der Vision 2020 und die Erstellung des APRM-Berichts Ausnahmen (Bertelsmann Stiftung 2009: 7). Der PRS-Prozess offerierte die erste relativ umfassende Möglichkeit für gesellschaftliche Interessensvertreter, an der Konzeption von Entwicklungspolitik und -strategien im Lande teil zu haben: Zur Vorbereitung des Full-PRSP wurden vergleichsweise weitgehende Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen, auch wenn die zivilgesellschaftliche Beteiligung trotz dieser neuen Möglichkeiten weiterhin als schwach zu bezeichnen ist und der Einfluss der Zivilgesellschaft auf die tatsächlichen Beschlüsse begrenzt war.
Zivilgesellschaftliche Beteiligung an Haushaltsprozessen
Durch das Lesotho Council of Non-governmental Organizations wird die Bedeutung des Budget Prozesses und der zivilgesellschaftlichen Beteiligung in jenem Prozess betont (LCN 2010): Zivilgesellschaftliche Beteiligung am Haushaltsprozess garantiere demnach, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung in die Haushaltsplanung ausreichend integriert würden.
LCN kritisiert, dass der Haushaltsprozess in Lesotho nicht genügend Möglichkeiten zur Partizipation böte: Der gesamte Prozess würde durch die Regierung dominiert und sei nicht transparent. Erst wenn der Haushaltsentwurf dem Parlament vorgestellt wird, sei es möglich sich in den Prozess einzubringen.
Zivilgesellschaftliche Beteiligung zu Gender-Gerechtigkeit
Obwohl Lesotho im Global Gender Index des World Economic Forum den achten Rang einnimmt, lassen sich weiterhin gender-basierte Diskriminierungen ausmachen. Diese entstehen unter anderem aus der Anwendung des traditionellen Gewohnheitsrechts (vgl. SIGI o.J.). Im Gewohnheitsrecht gilt eine Frau alleine (ohne Ehemann, Vater oder Bruder) als unmündig. Das führt zu gravierenden Einschränkungen im Erb- und Eigentumsrecht und behindert den Zugang von Frauen zu Landbesitz. Die NRO Federation of Women Lawyers (FIDA) setzt sich unter anderem für einen besseren Zugang von Frauen zu Landbesitz ein (FAO o.J.).
Verantwortlich: Nina Schröder / Magdalene Pac
E-Mail: nina.schroeder@fh-duesseldorf.de, magdalene.pac@fh-duesseldorf.de
Stand: November 2010
© VENRO und Fachhochschule Düsseldorf
(Forschungsstelle Entwicklungspolitik, Leitung Prof. Dr. Walter Eberlei)
