Zivilgesellschaftliche Partizipation in Mauretanien
Die mauretanische Zivilgesellschaft ist vergleichsweise jung. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen sind erst im Zuge internationaler Entwicklungen (PRS-Ansatz) 2000 entstanden. Es handelt sich um eine wachsende, aktive Zivilgesellschaft, die allerdings derzeit noch mit strukturellen Problemen – wie geringer Professionalität, Organisations- und Handlungsfähigkeit sowie einer zu starken Abhängigkeit von Staat und Gebern – zu kämpfen hat (Jordan Arab Regional Workshop 2007: 3).
Die relativ junge Zivilgesellschaft hat ihre Legitimität über die Bündelung vielfältiger Perspektiven ausgebaut, beispielsweise über das Internet-Netzwerk CyberForum (Le CyberForum de la société civile en Mauritanie), dem mehr als 900 NRO, Medien und Kommunen angeschlossen sind, und den Zusammenschluss von 17 Menschenrechtsorganisationen Fédération Internationale des Droits de l’Homme (FONADH).
Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Beteiligung
Grundlegende Rechte, die als Voraussetzung für gesellschaftliche Partizipation gelten (z.B. Meinungs-, Vereinigungs- und Pressefreiheit, Gewaltenteilung) werden durch die Regierung eingeschränkt (vgl. Freedom House 2010): Ein unabhängiges Justizsystem existiert nicht und die Pressefreiheit, auch wenn in den letzten Jahren stärker ausgeprägt, ist kaum vorhanden. Demonstrationen werden oft gewaltsam aufgelöst. Ferner ist es dem Innenministerium möglich Organisationen mit der Begründung „conducts propaganda offending the state“ zu verbieten (Law No. 98-64 of 1964, Article 13). Gegen Personen, die entsprechenden Organisationen angehören, können Haftstrafen verhängt werden (Law No. 98-64 of 1964, Article 8) (vgl. ICNL 2010).
Partizipation an politischen Prozessen zur Armutsbekämpfung
Durch die Mitarbeit in diversen Komitees, wie dem konsultativen Komitee (CCLP) und dem sektoralen technischen Komitee (CTS), wurde die mauretanische Zivilgesellschaft bereits von Beginn an ernsthaft in den PRS-Prozess eingebunden. Zwei Dekrete von 2001 und 2005 sorgen darüber hinaus für einen rechtlich verbindlichen Rahmen, der unter anderem eine Einbindung der Zivilgesellschaft vorschreibt. Die Zivilgesellschaft wird nach Ansicht einiger Beobachter von Staat und Gebern mehr und mehr als wichtiger Partner bei der Formulierung und Implementierung der nationalen Entwicklungspolitik gesehen (vgl. z.B. UNDESA / DPADM 2007: 1, 3). Vor allem durch ihre Flexibilität und ihre Eingebundenheit auf lokaler Ebene habe die Zivilgesellschaft erheblich an Bedeutung gewonnen.
Zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Bekämpfung der Sklaverei
Obwohl die Sklaverei gesetzlich bereits seit 1980 verboten ist, wird diese Form der Ausbeutung weiterhin praktiziert. 2007 wurde von der alten Regierung ein neues Anti-Sklaverei-Gesetz erlassen. Die amtierende Regierung führt den Kampf gegen die Sklaverei nicht fort. Im Gegenteil: Zivilgesellschaftliche Organisationen (wie die Initiative pour la Résurgence du Mouvement Abolitionniste und SOS-Esclaves) und Aktivisten, die sich für ein Ende der Sklaverei einsetzen, müssen Schikanen der Regierung in Kauf nehmen (vgl. Delius 2010). Im Dezember 2010 wurden 15 Aktivisten bei öffentlichen Protesten gegen die Versklavung zweier minderjähriger Mädchen festgenommen (vgl. epo 2010).
Verantwortlich: Evelyn Chamberlain-Pfister / Magdalene Pac
E-Mail: magdalene.pac@fh-duesseldorf.de
Stand: November 2010
© VENRO und Fachhochschule Düsseldorf
(Forschungsstelle Entwicklungspolitik, Leitung Prof. Dr. Walter Eberlei)
